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Praktikum

Im Rahmen der Programme zur Jugendmobilität zwischen Deutschland und Kanada besteht die Möglichkeit eines Praktikums. Das sogenannte "Internship" ist für deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 35 Jahren (der Antrag muss an oder nach dem 18. Geburtstag und vor dem 36. Geburtstag bei der Botschaft von Kanada eingehen), die an einer Hochschule eingeschrieben sind bzw. sich in der Ausbildung befinden.

Um eine Arbeitserlaubnis in der Kategorie "Internship" beantragen zu können, benötigt man ein Angebot eines kanadischen Unternehmens oder einer kanadischen Einrichtung für eine Praktikumsstelle im eigenen Studien- oder Ausbildungsbereich. Dem Antrag muss das schriftliche Praktikumsangebot beilgelegt werden. Die Dauer der angebotenen Stelle darf maximal 12 Monate betragen.

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Alle Informationen gibt es unter:

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie die Programmbedingungen und die allgemeinen Einreisebestimmungen für Kanada erfüllt werden.

Dem Antrag muss ein Nachweis über den Status als Student bzw. Auszubildenden beigelegt werden.

 

Einsatzmöglichkeiten

Wenn der Antrag in der Kategorie "Internship" erfolgreich ist, erhält man eine an den spezifischen Praktikumsgeber gebundene Arbeitserlaubnis. Diese ist nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei dem Arbeitgeber, dessen Praktikumsangebot eingereicht wurde.

Ein Praktikum im Bereich der Kinderbetreuung, der Lehre in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie in Berufen des Gesundheitswesens ist nur möglich nach einer medizinischen Untersuchung.

Die Arbeitserlaubnis ist ab der Einreise nach Kanada für bis zu 12 Monaten gültig. Nach erfolgreicher Antragstellung kann man bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres nach Kanada einreisen.